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Zu dritt gegen die Drogen

Fijáte 352 vom 1. Feb. 2006, Artikel 2, Seite 3

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Zu dritt gegen die Drogen

Doch die regionalen Initiativen bleiben nicht aus. Hohe VertreterInnen aus 17 lateinamerikanischen und karibischen Ländern trafen sich bereits beim "Ersten Fachtreffen für den Kampf gegen den Drogenhandel und dazugehörige Verbrechen" in VGEl SalvadorNF, um die zahlreichen Vorschläge der USA zu diesem Thema zu diskutieren. Nach einem Disput zwischen Guatemala und El Salvador, wer das dabei befürwortete "Regionale Zentrum gegen den Drogenhandel" beherbergen dürfe, einigte man sich schliesslich darauf, dass in Guatemala der Hauptsitz installiert werde und El Salvador eine regionale Nebenstelle bekomme. Das Zentrum soll der Koordination der Drogenbekämpfung auf dem lateinamerikanischen Kontinent dienen.

Präsident Berger hatte auch seinen VGkolumbianischenNF Amtskollegen, Alvaro Uribe, bei dessen Guatemala-Besuch Mitte Januar um Unterstützung für sein Land in Sachen Drogenbekämpfung gebeten, war doch diese Frage eines der beherrschenden Themen beim präsidialen Zusammentreffen. Dabei unterzeichneten beide Länder u.a. eine Sicherheitskonvention, die eine engere Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Drogentransporten und -produktion vorsieht. Bevor der guatemaltekische Kongress die Konvention ratifiziert und damit das endgültige Startsignal zur Umsetzung gibt, sollen die Behörden beider Länder Informationen über wichtige Sicherheitsfragen, z.B. Routen von Drogenkurieren austauschen.

Ausserdem sind die Präsidenten darüber übereinkommen, dass auch Guatemala zukünftig, neben den oben genannten bilateralen Vereinbarungen, von der im Rahmen des Plan Colombia gewährten Unterstützung der USA im Drogenkampf profitieren solle. Der Plan Colombia wird seit dessen Gültigkeit von sozialen Bewegungen und Menschenrechtsgruppen kritisiert, weil er vor allem die Finanzierung des kolumbianischen Militärs beinhaltet und beispielsweise dazu geführt hat, dass Cocafelder mit Pflanzenvernichtungsmitteln besprüht wurden und so gleichzeitig die dort lebenden BewohnerInnen gesundheitlich geschädigt wurden.


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