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Strafanzeige gegen die Gewalten, eingereicht vom Volk

Fijáte 331 vom 30. März 2005, Artikel 4, Seite 5

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Strafanzeige gegen die Gewalten, eingereicht vom Volk

Artikel besagt, dass "... die Polizeikorps in keinem Fall in einer Form aufgestellt oder angeordnet werden, welche den freien Verkehr der Personen auf ihren jeweiligen Wegen behindern." IX. Aufgrund des im Voranstehenden Erläuterten, erscheinen wir vor Ihnen, damit die entsprechenden Verantwortlichen haftbar gemacht werden, die als materielle und intellektuelle Täter jener Verbrechen gehandelt haben, die gegen die erwähnten guatemaltekischen BürgerInnen begangen wurden, welche einzig und allein ihre legalen und konstitutionell anerkannten Rechte ausübten. Rechtsgrundlage: Der Artikel 45 der Politischen Verfassung der Republik in seinem entsprechenden Absatz besagt: ,,Aktion gegen Zuwiderhandelnde und Legitimität von Widerstand. Der Vorgang zur Verurteilung von Zuwiderhandelnden der VGMenschenrechteNF ist öffentlich und kann durch eine einfache Klage ohne jegliche Bürgschaft oder Formalität ausgeübt werden. Der Widerstand des Volkes zum Schutz und zur Verteidigung der in der Verfassung verankerten Rechte und Garantien ist rechtens. Der Strafprozesskodex besagt: ,,Artikel 297 (Anzeigenerstattung). Jede Person ist verpflichtet, der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht schriftlich oder mündlich ihr Wissen über ein Verbrechen der Staatsmacht mitteilen. (...) Beweise: I) Zeugenaussagen der folgenden Personen (...). II) Kennzeichen der Motorräder der Zivilpolizei, die dazu benutzt wurden, die individuelle Freiheit der genannten Personen zu bedrohen und einzuschränken (...). III) Einfache Kopie des Manifests und des Aufrufs der VGUniversität San CarlosNF, Seite 50 der Tageszeitung Prensa Libre vom 11. März 2005. IV) Einfache Kopie des Manifests des Zusammenschlusses der Indígenas, BäuerInnen, GewerkschafterInnen (MICSP), das zum Grossen Nationalen VGStreikNF aufruft, publiziert auf S. 50 der Tageszeitung Prensa Libre vom 11. März 2005. V) Einfache Kopie des Amtsschreibens Nr. 51-2005 NHV.ercs der Departementsregierung von Guatemala, in dem die Demonstration der Frauen am 8. März 2005 autorisiert wird. VI) (...) Ansuchen: a) Die vorliegende Anzeige gilt als entgegengenommen und dient zur Öffnung der entsprechenden Akte; b) (...) c) Die bereits nummerierten Beweise gelten als präsentiert; d) Die Ermittlungen werden eingeleitet und die entsprechenden Straftatsverantwortlichkeiten werden daraus für jene gefolgert, die sich als Involvierte in die Taten herausstellen. Gesetzeszitate: Artikel 1, 2, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13,21, 23, 26, 28, 29, 33, 34, 35, 39, 41, y 45 der Politischen Verfassung von Guatemala; 418, 423, 424, 425, 436, des guatemaltekischen Strafkodizes; 297 der guatemaltekischen Strafprozessordnung; 1, 2, 3, 4, 5, 6 des Dekrets 41-95 des guatemaltekischen Kongresses. Vorgelegt: Original und drei Kopien. (...)"


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