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 Guatemala, 26. April. Das Interamerikanische Menschenrechtsgericht ( CIDH ) musste dieser Tage gleich zwei Fälle beurteilen, in denen der guatemaltekische Staat wegen Menschenrechtsverletzung angeklagt ist. Im einen ging es um das  Massaker  von  Plan de Sánchez ,  Baja Verapaz , das am 18. Juli 1982 verübt wurde und bei dem 84 Personen ermordet wurden. Eingereicht wurde der Fall vom Menschenrechtszentrum  CALDH , das die Überlebenden dieses Massakers sowie die Hinterbliebenen der Opfer juristisch begleitet. Der Kampf um Gerechtigkeit in diesem Fall begann 1992, als das guatemaltekische  Menschenrechtsprokurat  (PDH) über die Existenz eines Massengrabes im Ort Plan de Sánchez informiert wurde. Trotz der Beweise, die mit der  Exhumierung  dieses Grabes an den Tag kamen und dem unermüdlichen Kampf vor den guatemaltekischen Gerichten, blieb der Fall in der Straffreiheit stecken. 1996 entschieden die Familienangehörigen der Opfer, den Fall vor die Interamerikanische Menschenrechtskommission zu tragen, die im Jahr 2002 den guatemaltekischen Staat für das Massaker verantwortlich erklärte und eine Reihe von Empfehlungen zur Wiedergutmachung an den Opfern gab. Empfehlungen, die nie eingehalten oder umgesetzt wurden, weshalb der Fall nun vor das Interamerikanische Menschenrechtsgericht getragen wurde. Die UnterstützerInnen des Falls bezeichnen ihn als paradigmatisch, weil es das erste der rund 600 vom guatemaltekischen  Militär  in den 80er Jahren durchgeführte Massaker ist, das vor eine so hohe Instanz gelangt. Ausserdem würde eine Verurteilung des guatemaltekischen Staates in diesem Fall die Anklagen stärken, die bei nationalen und internationalen Gerichten gegen die damaligen Generäle  Ríos Montt  und  Lucas García  eingereicht wurden. Im Fall gegen Ríos Montt und Lucas García scheint sich auf internationaler Ebene ebenfalls etwas zu tun. Am 19. April reichte der  spanische  Richter Baltasar Garzón, der den von  Rigoberta Menchú  angestrebten Prozess gegen hohe guatemaltekische Ex-Militärs vor dem spanischen Obergericht verfolgt, in Guatemala ein Rechtshilfegesuch ein. 
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 Darin bitter er um die Erlaubnis, in Guatemala Verhöre von ZeugInnen durchzuführen, die aus irgend einem Grund nicht in der Lage sind, nach Spanien zu reisen, um vor dem dortigen Gericht auszusagen. Ausserdem will er die Angeklagten über ihre rechtliche Situation bei einem internationalen Prozess aufklären und ihnen ihre Rechte garantieren. Dies als Vorbedingung, damit überhaupt internationale Such- und Haftbefehle ausgestellt werden können. Das Gesuch von Garzón muss vom guatemaltekischem Obersten Gerichtshof ( CSJ ) bewilligt werden, das bekannterweise in mehreren Fällen Pro-Ríos Montt und ProFRG geurteilt hat. Gustavo Meoño von der Rigoberta Menchu-Stiftung ist jedoch zuversichtlich und hofft, dass bis in zwei Monaten die Bewilligung vor die Vor-Ort-Untersuchungen Garzón's erteilt sind. Die Reaktion von Ríos Montt auf den Antrag aus Spanien: ,,Ich bin nicht der Spanischen Krone unterstellt. Wenn ich irgendwo Aussagen mache, dann vor der guatemaltekischen Staatsanwaltschaft." Der zweite Fall, den das CIDH gegen den Guatemaltekischen Staat beurteilen musste, wurde von der Menschenrechtsorganisation  GAM  und dem Menschenrechtsbüro des Erzbistums ( ODHA ) eingereicht. Es betrifft die Entführung des damals 14-jährigen Marco Antonio Molina Theissen vom 6. Oktober 1981. Der Junge wurde aus seinem Elternhaus entführt und ist seither verschwunden, nachdem vier Tage zuvor seine Schwester aus der Militärkaserne in  Quetzaltenango  flüchten konnte, wo sie gefangen gehalten worden war. Der Vertreter der guatemaltekischen Regierung vor dem CIDH, Estuardo Meneses, akzeptierte die Regierungsverantwortung in diesem Entführungsfall und bat die Familienangehörigen des Jungen im Namen des guatemaltekischen Staates um Verzeihung. 
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