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Der guatemaltekische Staat auf der Anklagebank

Fijáte 309 vom 5. Mai 2004, Artikel 9, Seite 5

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Der guatemaltekische Staat auf der Anklagebank

Darin bitter er um die Erlaubnis, in Guatemala Verhöre von ZeugInnen durchzuführen, die aus irgend einem Grund nicht in der Lage sind, nach Spanien zu reisen, um vor dem dortigen Gericht auszusagen. Ausserdem will er die Angeklagten über ihre rechtliche Situation bei einem internationalen Prozess aufklären und ihnen ihre Rechte garantieren. Dies als Vorbedingung, damit überhaupt internationale Such- und Haftbefehle ausgestellt werden können. Das Gesuch von Garzón muss vom guatemaltekischem Obersten Gerichtshof (VGCSJNF) bewilligt werden, das bekannterweise in mehreren Fällen Pro-Ríos Montt und ProFRG geurteilt hat. Gustavo Meoño von der Rigoberta Menchu-Stiftung ist jedoch zuversichtlich und hofft, dass bis in zwei Monaten die Bewilligung vor die Vor-Ort-Untersuchungen Garzón's erteilt sind. Die Reaktion von Ríos Montt auf den Antrag aus Spanien: ,,Ich bin nicht der Spanischen Krone unterstellt. Wenn ich irgendwo Aussagen mache, dann vor der guatemaltekischen Staatsanwaltschaft." Der zweite Fall, den das CIDH gegen den Guatemaltekischen Staat beurteilen musste, wurde von der Menschenrechtsorganisation VGGAMNF und dem Menschenrechtsbüro des Erzbistums (VGODHANF) eingereicht. Es betrifft die Entführung des damals 14-jährigen Marco Antonio Molina Theissen vom 6. Oktober 1981. Der Junge wurde aus seinem Elternhaus entführt und ist seither verschwunden, nachdem vier Tage zuvor seine Schwester aus der Militärkaserne in VGQuetzaltenangoNF flüchten konnte, wo sie gefangen gehalten worden war. Der Vertreter der guatemaltekischen Regierung vor dem CIDH, Estuardo Meneses, akzeptierte die Regierungsverantwortung in diesem Entführungsfall und bat die Familienangehörigen des Jungen im Namen des guatemaltekischen Staates um Verzeihung.


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