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Arbeitsgesetz mit Genderfokus

Fijáte 269 vom 25. Sept. 2002, Artikel 9, Seite 6

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Arbeitsgesetz mit Genderfokus

In diesem heisst es nämlich, dass auch Personen, die den AIDS-Virus in sich tragen, das Recht auf Arbeit haben und dass es verboten ist, von jemandem einen AIDS-Test zu verlangen als Bedingung für eine Anstellung. Nach wie vor verlangen aber in erster Linie private Unternehmen einen solchen Test von den BewerberInnen. Statt sie wie heute zu diskriminieren, sollte das Arbeitsministerium die Voraussetzungen schaffen, dass AIDS-infizierte Personen ihren Möglichkeiten entsprechend arbeiten können, heisst es in der Presseerklärung von ACSLS weiter.


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