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RichterInnenwahl am Obersten Gerichtshof

Fijáte 192 vom 25. Aug. 1999, Artikel 5, Seite 4

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RichterInnenwahl am Obersten Gerichtshof

Die Stellungnahme von MINUGUA wird vom Obersten Gerichtshof als Einmischung empfunden.

Eine weitere Empfehlung der Ad-hoc-Kommission zur Unterstützung und Stärkung des Justizsystems war die Einladung eines VGUNONF- Beobachters fürs Justizwesen. Am 15. August ist Param Kumaraswamy als solcher nach Guatemala gekommen. Während den zwei Wochen, die er im Land verbringen wird, trifft er sich mit verschiedenen Menschenrechtsorganisationen, mit diversen juristischen Instiutionen des Staates sowie mit Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen. Einzig der Oberste Gerichtshof (CSJ) hat kein Treffen mit Kumaraswamy beantragt. Laut dem Präsidenten des CSJ, Oscár Najarro Ponce, sei bei ihnen alles in Ordnung, und es gäbe nichts, was sie dem UNO-Beobachter zu erzählen hätten.

Ziel des Besuchs ist die Erarbeitung eines Berichts zu Händen der UNO, sowie Empfehlungen an die guatemaltekische Regierung. Es steht jedoch nicht in der Befugnis des Beobachters, Sanktionen gegen die Regierung auszusprechen.

Nebst Beschwerden über das Wahlverfahren der RichterInnen des Obersten Gerichtshofes, nimmt Kumaraswamy Anzeigen entgegen im Zusammenhang mit der mangelnden Ausbildung der RichterInnen und AnwältInnen, der Parteilichkeit von RichterInnen sowie Drohungen, denen das Justizpersonal ausgesetzt ist.

In einem ersten Kommentar zur Situation des Justizsystemes, ging Kumaraswamy auf das viel zu kleine Budget derjenigen Institutionen ein, welche für die Rechtssprechung im Land verantwortlich sind.


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