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Erster Prozess wegen Verschwindenlassens

Fijáte 406 vom 19. März 2008, Artikel 6, Seite 5

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Erster Prozess wegen Verschwindenlassens

Wie bereits vor Beginn der Anhörungen versucht die Verteidigung von Felipe Cusanero auch nach Prozessauftakt, diesen durch Einsprüche lahmzulegen. Sie argumentiert, dass die Tat des erzwungenen Verschwindens erst 1996 als Delikt im Strafgesetzbuch aufgenommen worden ist und deswegen für die Zeit vorher keine Gültigkeit habe. Demgegenüber besagt jedoch das zu Grunde gelegte internationale Recht, dass es sich in diesem Fall nicht um die Frage der rückwirkenden Geltung handele, sondern es ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist, das weder verjährt noch von Amnestiebeschlüssen umfasst wird.

Die entsprechende Resolution vom VGVerfassungsgerichtNF statuiert somit ein Exempel und öffnet den Weg für die potentiellen legalen Forderungen der Angehörigen von mehr als 45´000 Verschwundenen während des Konflikts bzw. für die Klagen, die bereits den Gerichten vorliegen.


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