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UNO-Kommission gegen Folter verurteilt Guatemala

Fijáte 224 vom 6. Dez. 2000, Artikel 3, Seite 3

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UNO-Kommission gegen Folter verurteilt Guatemala

Auch der guatemaltekische Staat legte der Kommission gegen Folter ihren Bericht vor. In ihrer Schlussresolution vermerkte die Kommission: "Die guatemaltekische Regierung hat die Pflicht, sämtliche Anstrengungen zu unternehmen, um das Schicksal der Verschwundenen herauszufinden. Ausserdem müssen die Hinterbliebenen entschädigt und die Verantwortlichen bestraft werden."

Laut der UNO-Mission für Guatemala VGMINUGUANF werden noch heute jährlich durchschnittlich 21 Fälle von Folter bekannt.


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