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UN-Fortschritt in Sachen gewaltsamen Verschwindens

Fijáte 344 vom 28. Sept. 2005, Artikel 8, Seite 6

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UN-Fortschritt in Sachen gewaltsamen Verschwindens

Ein erster Entwurf für eine entsprechende Konvention wurde ein Jahr später vorgelegt. Dennoch dauerte es Jahre, bis in den 90ern die Interamerikanische Konvention gegen das gewaltsame Verschwinden und die UNOSchutzdeklaration für alle Personen gegen das gewaltsame Verschwinden verabschiedet wurden. Die letzte Arbeitsetappe begann 1998 mit der Billigung einer Internationalen Konvention und der Erarbeitung einer Studie, die die Notwendigkeit einer neuen Konvention stützte. Schliesslich begann 1993 die endgültige Redaktionsarbeit. Die jetzigen Arbeitstreffen stellen die letzten fünf von allen Sitzungen dar; die Familienangehörigen haben derweil am ganzen Prozess aktiv teilgenommen. Wir vertrauen darauf, dass es bis zum 23. September einen definitiven Konsenstext gibt, der 2006 der Menschenrechtskommission präsentiert wird. Ohne ins Detail des Dokumentes gehen zu wollen, das alle Aspekte des gewaltsamen Verschwindens behandeln sollte ­ es ist die Rede davon, dass der Schlusstext 45 Artikel umfassen wird ­ ist es wichtig, die grundlegenden Prinzipien, auf die man sich geeinigt hat, hervorzuheben: Es gibt eine klare Definition des Gewaltsamen Verschwindens, in der deutlich die staatliche Verantwortung benannt wird und die Verantwortung, das Verbrechen zu bestrafen. Die Länder werden in ihre nationalen Gesetzgebungen dieses Verbrechen inklusive schwerer Sanktionen aufnehmen müssen. Unter gewissen Umständen stellt es ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar und gilt stets als ein fortdauerndes Delikt. Die Angehörigen und Nahestehenden werden ebenfalls als Opfer betrachtet und es gibt ein klares Recht auf Wahrheit. Das Recht auf Information über eine auf irgendeine Weise festgenommene Person kann nicht suspendiert werden und die geheime Festnahme ist verboten. Die Familienangehörigen haben das Recht darauf, sich zu organisieren und der Staat ist zur Entschädigung verpflichtet. Letzten Endes hat es viele Versuche gegeben, den Konventionstext abzuschwächen, aber laut Meinung aller ist es dennoch ein sehr wichtiges Dokument für den Kampf gegen das gewaltsame Verschwinden. In Guatemala ist zwar bereits das gewaltsame Verschwinden von Personen im Strafkodex enthalten, doch dieser kann aufgrund des rückwirkenden Charakters des Gesetzes nicht angewendet werden. Nach Ansicht der GAM sollte sich der guatemaltekische Staat an der Unterstützung der Konvention beteiligen, damit diese Verbrechen nirgendwo auf der Welt wiederholt werden."


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