Spenden
Unsere Kontoverbindung
Mit der Vereinsgründung haben wir auch ein neues Konto für die Spendenverwaltung eröffnet. Das alte Konto bleibt vorerst erhalten - uns wäre es aber sehr recht, wenn ihr/Sie in Zukunft nur noch das neue Konto verwenden würdet/würden.
| Neues Konto | Altes Konto | |
| Inhaber | Guatemalagruppe Nürnberg e.V. | BDKJ Nürnberg-Nord |
| Kontonummer | 5138302 | 105123836 |
| Bankleitzahl | 75090300 | 75090300 |
| Bank | LIGA Bank EG | LIGA Bank EG |
| IBAN | DE49750903000005138302 | DE56750903000105123836 |
| BIC | GENODEF1M05 | GENODEF1M05 |
Einen speziellen Dank an die LIGA Bank EG Nürnberg, die sich bereit erklärt hat, das Konto ohne Gebühren zu führen, was dazu beiträgt, dass mehr Geld für die Projekte in Guatemala zur Verfügung steht.
Gemeinnützigkeit
Durch Beschluss des Zentralfinanzamts Nürnberg vom 13.10.2009 ist unser Verein als gemeinnützig anerkannt. Das heißt, wir dürfen Spendenquittungen ausstellen, die Sie bei der Steuererklärung in der Rubrik "gemeinnützige Spenden" eintragen dürfen. Der offizielle Wortlaut:
Vorläufige Bescheinigung
Die Körperschaft Guatemalagruppe Nürnberg e.V. (...) dient nach der eingereichten Satzung
ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der §§ 51 ff AO und
gehört zu den in §5 Abs. 1 Nr. 9 KStG bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen
und Vermögensmassen.
Die vorläufige Bescheinigung ist widerruflich und wird zur Beurteiligung
der Abziehbarkeit von Spenden im Sinne von § 10 b EStG, § 9 Abs. 1 Nr. 2
KStG und § 9 Nr. 5 GewStG beim Spender erteilt. Abgesehen vom Widerruf
verliert sie ihre Gültigkeit, sobald ein Steuerbescheid oder Freistellungsbescheid
für die bezeichnete Körperschaft ergangen ist.
Die Bescheinigung gilt vom 15.08.2009 bis längstens 31.07.2011.
(...)
Hinweise zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen
Die Körperschaft fördert folgende gemeinnützige Zwecke: Förderung der
Entwicklungszusammenarbeit (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 15 AO).
Behandlung der Spenden: Die Körperschaft ist berechtigt,
für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden,
Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV)
auszustellen.
Behandlung der Mitgliedsbeiträge: Die Körperschaft ist berechtigt,
für Mitgliedsbeiträge
Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV)
auszustellen.
Spenden für die von uns unterstützten Projekte
Wir sammeln hauptsächlich Spenden, um die von uns unterstützten Projekte in Guatemala mit zu finanzieren. Ohne diese Hilfe könnten diese Projekte leider nicht überleben.
Die Projekte und die zugehörigen Stichworte:
- Der CUC - das Komitee der vereinten LandarbeiterInnen: Stichwort "Spende CUC"
- Für das Straßenkinderprojekt Movimiento Nacional de Niños und das Schulprojekt Niño Obrero gibt es nur einen Spendentopf, da beide Projekte vom gleichen Verein Asociación Nuestros Derechos in Guatemala verwaltet werden und dieser die Spenden so verteilt wie es die aktuellen Bedürfnisse erfordern. Stichwort "Straßenkinder/Schule".
- Wenn Sie uns freie Hand bei der Entscheidung lassen wollen, welches Projekt in Guatemala zur Zeit am dringendsten Unterstützung braucht, können Sie den Verwendungszweck freilassen oder "Spende Guatemala" eintragen. Alle Spenden mit diesem Stichwort fließen auf alle Fälle nach Guatemala und werden nicht hier verwendet!
Spenden für die laufenden Kosten/Verwaltungskosten des Vereins
Grundsätzlich bemühen wir uns, unsere laufenden Kosten wie Porto, Kopiergeld, die Internetseite etc. durch unsere Mitgliedsbeiträge im Verein abzudecken. Sie können aber auch direkt zur Unterstützung unserer laufenden Kosten beitragen. Bitte vermerken Sie hierzu auf dem Überweisungsträger als Verwendungszweck "Gruppenkosten".
Verwaltungskosten bei den Überweisungen nach Guatemala
Der Verein übernimmt die hier in Deutschland
anfallenden Bankkosten.
Die Transferkosten nach Guatemala können wir leider nicht alle
komplett übernehmen, da
das im internationalen Bankenverkehr nicht möglich ist. Das heißt, bei
jeder Überweisung
fallen Kosten an, die die überwiesenen Spendengelder mindern! Aktuell
(2009) sind das bei
der unabdingbaren Umwandlung der Euro in Dollar über eine Bank in
New York 10 US-$ pro Überweisung.
Weiterhin verlangen die Banken in Guatemala Gebühren. Die Höhe hängt
etwas vom Verhandlungsgeschick
der Projektverantwortlichen in Guatemala ab. Teilweise erlassen die
guatemaltekischen
Banken auch diese Gebühren. Wir rechnen mit insgesamt 20-30 Euro
Gebühren je Überweisung, weswegen wir unsere
Überweisungen auch bündeln und maximal 3-4 Mal im Jahr überweisen.
Spendenquittungen
Für Spenden bis 100 Euro benötigen Sie keine Spendenquittungen, sondern können diese direkt beim Finanzamt unter Vorlage des Überweisungsbelegs geltend machen. Für Spenden über 100 Euro werden die Quittungen spätestens im Januar des Folgejahres zugestellt. Sollte eine Spendenquittung bis Ende Januar nicht angekommen sein, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Sollten Sie bei einer Spende bis 100 Euro eine Spendenquittung benötigen, vermerken Sie bitte beim Verwendungszweck Spendenquittung oder schicken Sie uns eine Mail. Sie müssen dann auf alle Fälle Name und vollständige Adresse angeben, damit wir die Spendenbescheinigung auch zustellen können. Wenn Sie mehr als 100 Euro gespendet haben und keine Spendenbescheinigung benötigen (das hilft uns auch Porto sparen), vermerken Sie bitte "Keine Bescheinigung" auf dem Überweisungsträger.
Wir müssen darauf hinweisen, dass wir für Spenden, die genau zum Jahresende
abgeschickt werden, nicht immer garantieren können, dass die Spendenbescheinigung wirklich
für das laufende Jahr ausgestellt werden kann.
Die Gesetzgebung ist in diesem Punkt leider etwas schärfer geworden: Entscheidend
ist der Tag des Spendeneingangs bei uns. Also müssten Sie die Spende am besten
schon ein paar Tage vor Weihnachten abschicken, sonst kann sie durch die
Banklaufzeiten evtl. erst
nach dem Jahreswechsel bei uns eintreffen! Sie erhalten natürlich trotzdem für diese Spende eine
Spendenbescheinigung - aber erst für das Folgejahr.
Noch lieber sind uns natürlich Daueraufträge, die regelmäßig zu Beginn des
Monats eintreffen,
denn sie geben uns und unseren PartnerInnen in Guatemala etwas Planungssicherheit.
Da die Adressen auf den Kontoauszügen nicht immer vollständig an uns übermittelt werden, wäre es gut, wenn Sie uns bei Ihrer ersten Spende Ihre Adresse und das Datum der Überweisung z. B. per E-Mail mitteilen würden. So können wir Sie in unser Spendenregister aufnehmen und sparen uns die zeitaufwändige Suche am Ende des Jahres.


