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Aus für das Adoptions-Combo-Paket

Fijáte 386 vom 30. Mai 2007, Artikel 6, Seite 6

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Aus für das Adoptions-Combo-Paket

Für die Verabschiedung des Gesetzes müssen dennoch fundamentale Aspekte geklärt werden: Welche Institution soll die von der Konvention vorgeschriebene alleinige Zuständige sein? Wie wird diese finanziert werden? Und wie soll die Übergangsregulierung formuliert werden? Angedacht ist, einen Nationalen Adoptionsrat eben als verantwortliche Einrichtung zu schaffen, bestehend aus VertreterInnen des Menschenrechtsprokurats, des Generalprokurats und des Präsidialen Wohlfahrtssekretariats. Über das VGAussenministeriumNF und die jeweiligen Konsulate soll der Usus eingeführt werden, die guatemaltekischen Kinder auch in ihren neuen Familien weiter zu begleiten und eine Kontrollfunktion auszuüben.

Allein in den letzten sechs Monaten hat die US-amerikanische Botschaft in Guatemala bereits mehr als 2´000 Visa für aus Guatemala in die USA adoptierte Kinder ausgestellt. Zugleich warnt das US-State Departement auf seiner Internetseite nun plötzlich vor Adoptionen aus Guatemala, dem zweiten "Adoptionskinderzulieferungsland" für die USA. Auf einmal wird die jahrelang hingenommene Praxis verdammt, dass es Fälle gebe, in denen die zur Adoption angebotenen Mädchen und Jungen illegal beschafft würden und von "skrupellosen HändlerInnen" Dokumente gefälscht würden, um die Kindsübergabe vermeintlich rechtsmässig über die Bühne zu bringen. Ergo seien Adoptionen aus Guatemala nicht zu empfehlen.


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