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Lokale Gesetze gegen herrschende Straflosigkeit

Fijáte 368 vom 20. September 2006, Artikel 6, Seite 5

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Lokale Gesetze gegen herrschende Straflosigkeit

Die Auflistung der Übel nimmt mancherorts beinahe kuriose Züge an. So wird in einem Munizip in Quiché verboten, Personen zu beerdigen, die im Ausland gestorben sind, und die Präsenz der Zivilen Nationalpolizei wird ausdrücklich abgelehnt.

José Elías Tárano vervollständigt in seiner Kolumne in "VGNuestro DiarioNF" das nationale Bild mit der folgenden Beobachtung in der Hauptstadt: "Aber wenn man schaut, was in den Wohnsiedlungen am Stadtrand und anderen Vierteln vorgeht, die gar nicht so weit vom historischen Zentrum entfernt sind, das bis vor wenigen Jahren Sitz der politischen Macht war, versteht einer, dass es viele Dinge gibt, die in unserem Guatemala schlecht funktionieren. Hier wird die Polizei, weit davon entfernt, zu schützen, als Bedrohung angesehen, und die, die ihr Gesetz hier anwenden, sind die VGJugendbandenmitgliederNF (und das VGorganisierte VerbrechenNF, die Red.), die unschuldige Leute umbringen, nur weil diese in einem bestimmten Moment nicht genug Geld bei sich tragen, um das sie erpresst werden, um nach Hause zu gelangen oder ihr Haus zu verlassen."


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