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MINUGUA bleibt

Fijáte 294 vom 8. Okt. 2003, Artikel 2, Seite 3

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MINUGUA bleibt

Wir erkennen an, dass wir nicht alles erfüllt haben, doch die Regierung hat in allen Bereichen Fortschritte erreicht." Der achte Bericht von MINUGUA umfasst die Zeit vom 1. Mai 2002 bis zum 15. Juli 2003. Er kann unter "http:// www.minugua.guate.net.gt/Informes/ INFOCRONOG/Cronograma8.pdf" im Internet abgerufen werden. Guatemalas Aussenminister VGÉdgar GutiérrezNF ratifizierte bei der Generalversammlung in New York die UN-Konvention gegen das transnationale VGorganisierte VerbrechenNF, die VGTabakNF-Konvention und das Protokoll der Konvention gegen Folter. Im Rahmen der letzteren soll eine nationale Kommission gegen die Folter gebildet werden, das entsprechende UN-Komitee kann unangekündigt das Land bereisen und Empfehlungen geben, die bindenden Charakter haben. Mit der Ratifizierung der TabakKonvention verpflichtet sich Guatemala zur Kontrolle der Werbung und Promotion von Tabak. Die Konvention gegen das transnationale Verbrechen klassifiziert die Organisation von Kriminellen, Geldwäsche, Korruption und Blockierung der Justiz als transnationale Verbrechen und sei, so Gutiérrez als legale Basis sehr hilfreich für das Funktionieren der Untersuchungskommission illegaler paramilitärischer Verbände und VGklandestiner StrukturenNF VGCICIACSNF, die laut Chronogramm Mitte September ihre Arbeit hätte aufnehmen sollen ­ doch sie ist noch immer nicht zusammengestellt! Inzwischen hat auch die UNO ihre Beteiligung an der CICIACS angekündigt, fordert jedoch gleichzeitig legislative Veränderungen, die das Voranschreiten der Untersuchungen sichern sollen und postuliert die Anwesenheit von internationalen StaatsanwältInnen, da sie der guatemaltekischen Staatsanwaltschaft misstraut. Menschenrechtsorganisationen und ­aktivistInnen drängen ob der aktuellen verschärften Situation der Drohungen und Einschüchterungen auf die baldige Einsetzung der CICIACS. Dass ab 2004 in Guatemala ein UN-VGHochkommissariatNF installiert sein soll, das sowohl beratende Funktion innehaben als auch Menschenrechts-Anklagen entgegennehmen und führen kann, steht fest.


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