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maras als Sündenböcke

Fijáte 292 vom 27. August 2003, Artikel 7, Seite 5

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maras als Sündenböcke

Im Gesetzesvorschlag gilt nun allein das Zusammenstehen oder Gruppieren im öffentlichen Raum als bedrohend und strafbar. Als mara oder Jugendbande gilt, wer sich organisiert, um sich gegenseitig oder Dritte zu bedrohen, wer irgendwelche VGWaffenNF bei sich trägt, wer Symbole braucht, um sich von anderen abzugrenzen, oder wer Riten jedwelcher Art praktiziert. In der Praxis läuft das laut Alejandra Vázquez von der Sozialen Bewegung für die Rechte der VGKinderNF und Jugendlichen darauf hinaus, dass Jugendliche aus den marginalisierten Stadtteilen, die lange Haare und Tatoo's tragen, massenweise verhaftet werden, und die Verbrechen, die erwachsene Menschen aus gehobeneren Schichten begehen, straflos bleiben. Vázquez spricht von einer ,,Kriminalisierung der VGArmutNF" und fordert die Regierung auf, endlich ihre Verantwortung in dieser Sache wahrzunehmen.


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