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Spanischer Gerichtshof akzeptiert Klage Menchú's

Fijáte 202 vom 19. Jan. 2000, Artikel 5, Seite 4

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Spanischer Gerichtshof akzeptiert Klage Menchú's

Laut Cintrón Gálvez verstösst die Aktion Menchú's, im Ausland guatemaltekische Staatsangehörige anzuklagen, mit der Begründung, die guatemaltekische Justiz funktioniere nicht, gegen die Souveränität und Einheit der Nation und müsse mit zehn bis zwanzig Jahren Gefängnis bestraft werden.

Der Bruder des angeklagten General und Kongresspräsidenten Efraín Rios Montt, Erzbischof VGMario Rios MonttNF ist ebenfalls der Meinung, dass Menchú zuerst die nationalen Gerichte hätte einschalten sollen. Im Falle einer Niederlage hätte sie dann immer noch an die internationalen Gerichte gelangen können. Des weiteren sei er nicht über den Inhalt der Klage Menchú's gegen seinen Bruder informiert, meinte der Erzbischof.

Menchú begründet ihre Anklage in Spanien damit, dass z.B. im Fall des Brandattentates auf die spanische Botschaft, bei dem nebst anderen ihr Vater umkam, seit neunzehn Jahren nichts mehr passiert sei. Sie habe die Anklage im Januar 1981 eigereicht und in den ersten sechs Monaten sei einzig das Delikt von 'Völkermord' auf 'Mord' verändert worden. Seither sei nicht einmal mehr der Deckel der Akte geöffnet worden.


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